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Unterausschuss für Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung
Der Unterausschuss für Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung verfolgt die Entwicklung der Steuereinnahmen und kontrolliert im Rahmen des Haushaltsvollzugs deren korrekte und wirtschaftliche Verwendung. Darüber hinaus befasst sich der Unterausschuss mit über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Landes. Weiter zählt die Prüfung der vierteljährlichen Controlling-Berichte der Landesregierung zu seinen Aufgaben.