In der heutigen Anhörung zum Klimaschutzgesetz im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wurde deutlich: Das Hessische Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels ist lediglich Ausdruck des kleinsten gemeinsamen Nenners von CDU und Grünen und damit Kern des Problems.
Im letzten Jahr hat die schwarzgrüne Landesregierung die im SPD-Gesetzentwurf eingebrachten Verbesserungsvorschläge für ein Gesetz zum Schutz von Mensch und Natur vor dem Klimawandel abgelehnt, die jetzt teilweise gefordert werden. Die Kritik des Großteils der Anzuhörenden bestätigt unsere Auffassung.
Der Gesetzesentwurf ist unzureichend. Dies betrifft unter anderem die Einbeziehung von Emissionen: In einem Klimagesetz müssen alle Emissionen berücksichtigt werden – die, die durch den Bezug von leitungsgebundener Energie verbunden sind und die, die mit Produkten und Dienstleistungen für Hessen verbunden sind, aber außerhalb der Landesgrenze stattfinden. Nur so können wir echte Klimaneutralität erreichen. Außerdem enthält das Gesetz nicht hinreichend konkrete Kontrollen der Maßnahmen und solche zur Überprüfung der Zielerreichung.
Der Hessische Landtag als Gesetzgeber muss bei Fragen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung zwingend beteiligt werden. Dieses Thema ist zu wichtig, um es alleine der Kontrolle der Regierung zu überlassen. Wenn die schwarzgrüne Landesregierung aber Klimaschutz bzw. Klimaanpassung als kommunale Pflichtaufgabe ansieht, dann müssen die Kommunen zumindest auch finanziell ausreichend ausgestattet werden.