Der Verkehrsminister muss liefern – die Verkehrswende darf nicht weiter verschleppt werden

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Die Vertrauenspersonen des Volksbegehrens „Verkehrswende“ haben gestern Beschwerde beim Hessischen Staatsgerichtshof gegen den Beschluss der Landesregierung eingelegt, das Volksbegehren aus formalen Gründen zurückzuweisen. Noch einmal betonten sie ihre Bereitschaft, im Austausch mit der Landesregierung eine verfassungskonforme Neuformulierung der Initiative zu erarbeiten.

Nachdem die Landesregierung das Volksbegehren aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken gestoppt hat, hat der Grünen-Verkehrsminister Tarek Al-Wazir immer wieder angekündigt, mit der Initiative das Gespräch zu suchen. Sogar einen eigenen Gesetzentwurf hat er in Aussicht gestellt. Bis heute ist hier aber offensichtlich nichts geschehen. Eine so wichtige Angelegenheit mit breiter Unterstützung in der hessischen Bevölkerung darf sich nicht durch Nichtstun von alleine erledigen – dies sollte ausgerechnet ein Verkehrsminister von den Grünen nicht erwarten.

Es ist ungerecht, den Gesetzesvorschlag als verfassungswidrig abzulehnen, aber selbst nichts zu tun. Die Mobilität von morgen kann nicht durch Aussitzen, sondern nur durch Handeln realisiert werden!