Videokonferenzsystem für Hessens Schulen: Vom Datenschutzproblem zum digitalpolitischen Offenbarungseid

Seit anderthalb Jahren warten die hessischen Schulen auf das datenschutzkonforme Videokonferenzsystem, das ihnen vom Kultusministerium versprochen wurde. Und sie werden noch länger warten müssen: Unklar ist dabei zudem, wie lange die Landesregierung zur Einlösung ihres Versprechens brauchen wird.

Seit anderthalb Jahren warten die hessischen Schulen auf das datenschutzkonforme Videokonferenzsystem, das ihnen vom Kultusministerium versprochen wurde. Und sie werden noch länger warten müssen: Unklar ist dabei zudem, wie lange die Landesregierung zur Einlösung ihres Versprechens brauchen wird. Die vor drei Wochen durch die Vergabekammer angeordnete Wiederholung des vom Ministerium durchgeführten Ausschreibungsverfahrens war für das Land Grund zur Beschwerde gegen diese Entscheidung. Wann über diese Beschwerde entschieden wird, ist nach Angaben des zuständigen Oberlandesgerichts in Frankfurt noch nicht absehbar.

Was als Datenschutzproblem begonnen hat, ist mittlerweile zu einem digitalpolitischen Offenbarungseid der Landesregierung geworden. Dass das Kultusministerium offenkundig kein rechtssicheres Vergabeverfahren organisieren konnte, war schon peinlich. Aber nun riskiert die Landesregierung mit ihrer Beschwerde gegen den Spruch der Vergabekammer, dass sich die Beschaffung des Videokonferenzsystems für die hessischen Schulen noch einmal erheblich verzögert. Das ist Rechthaberei statt Fehlerkultur.

Der Europäische Gerichtshof hat im Juni 2020 festgestellt, dass in der EU Konferenzsysteme nicht zulässig sind, die Daten in Nicht-EU-Staaten mit niedrigeren Datenschutzstandards ausleiten. Dazu zählen unter anderem die USA, wo die Server der bisher übergangsweise genutzten Videokonferenzsystem stehen. Seitdem wusste demnach die Landesregierung von den geltenden Anforderungen.

Eine Lösung dieses Problems muss kurzfristig herbeigeführt werden, Nichtstun und Abwarten sind keine Optionen. Insbesondere, da nicht absehbar ist, wann die Gerichte abschließend über die inkriminierte Auftragsvergabe entscheiden. Eine mögliche Lösung wäre etwa, US-amerikanische Anwendungen wie „Microsoft Teams“ auf einer eigenen Cloud in der EU zu hosten und abzukapseln. So kann verhindert werden, dass die Software quasi in die USA „nach Hause telefoniert“ und Daten unerlaubterweise aus der EU abfließen. Diese Lösung muss natürlich vom Land finanziert werden, bis das Schulportal endlich kommt.