Beim Rechtsanspruch auf Ganztag muss Landesregierung jetzt liefern

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat eine Einigung über den geplanten bundesweiten Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz in der Grundschule erzielt, der ab dem Schuljahr 2026/27 gelten soll. Ich begrüße die Einigung als einen wichtigen und überfälligen Schritt für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie für mehr Chancengleichheit in Hessen.

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat eine Einigung über den geplanten bundesweiten Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz in der Grundschule erzielt, der ab dem Schuljahr 2026/27 gelten soll. Ich begrüße die Einigung als einen wichtigen und überfälligen Schritt für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie für mehr Chancengleichheit in Hessen.

Die Corona-Krise hat gezeigt, wie sehr Bildungschancen vom Elternhaus abhängen und wie wichtig das Lernen in der Schule ist. Was am Vormittag gilt, muss auch am Nachmittag gelten. Der Rechtsanspruch kommt und egal wie, das Land muss jetzt liefern. Es ist Aufgabe der Landesregierung, die Umsetzung nun zu forcieren, damit Eltern und Kindern die Ganztagsangebote auch überall in Hessen zur Verfügung stehen. Wir haben bisher einen Flickenteppich mit Angeboten unterschiedlichster Dauer und Qualität. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern, vor allem den ostdeutschen, hat Hessen einen enormen Nachholbedarf, weil die Hand zu lange an der Handbremse lag.

Kultusminister Lorz hat auf Anfrage der SPD vor kurzem erklärt, dass mindestens noch 50.000 Ganztagsplätze an Grundschulen fehlen, um ganztägige Bildung und Betreuung für acht Stunden an fünf Wochentagen zu garantieren. Jetzt muss eine schnelle und belastbare Bedarfsermittlung, wie viele Plätze in den einzelnen Schulamtsbezirken und vor allem wie viel Personal für die Umsetzung erforderlich sind, auf den Tisch.

Mit dem Rechtsanspruch setzt die SPD eine langjährige Forderung um. Das Land ist in der Pflicht, sich an den Investitions- und Betriebskosten zu beteiligen und darf die Realisierung nicht an die Kommunen abschieben. Wenn der Bund dabei hilft, ist das zu begrüßen. Wie schon beim Digitalpakt ist es gut, dass das Kooperationsverbot gegen den Widerstand der hessischen CDU aufgeweicht wurde. Ich bin überzeugt, dass der Rechtsanspruch dem bislang zaghaften hessischen Ausbau der Ganztagsbeschulung Flügel verleihen wird. Die hessenweit unterschiedlichen Regelungen zur Ganztagsbetreuung werden auf eine solide und klare Basis gestellt. Darauf warteten viele berufstätige Eltern schon viel zu lang.