Die Gesetzänderung macht es für Wohnungsgesellschaften weniger attraktiv, Belegungsrechte für Sozialwohnungen vorzeitig abzulösen. Aktuell fallen in Hessen leider immer noch mehr Wohnungen aus der Sozialbindung, als neu gebaut werden können. Auf diese Weise sinkt die Zahl der preisgünstigen Wohnungen am Markt.
In der Anhörung zum Gesetzentwurf meiner Fraktion hatten ganz besonders die Zahlen aus den Großstädten deutlich gemacht: Hier besteht Handlungsbedarf. Die Reduzierung der Nachwirkungsfrist von zehn auf fünf Jahre im Jahr 2012 hatte zur Folge, dass z. B. in Frankfurt 4692 Belegrechte vorzeitig abgelöst wurden – also rund 20 Prozent des Bestandes. Auch in Darmstadt hatte Änderung zur negativen Entwicklung auf dem sozialen Wohnungsmarkt beigetragen.